Preise & Kosten
Seniorenresidenz „Am Schwalbenweg“
Entgelte für die Kurzzeit- und Langzeitpflege
Unsere Pflegeeinrichtung bietet rund um die Uhr eine hohe Professionalität an Pflege und Betreuung zu fairen Preisen an.
Kostenübernahme
Wenn Sie keinem Pflegegrad zugeordnet sind, also den Pflegegrad 1 haben, dann übernimmt die Pflegekasse lediglich den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € für den Aufenthalt im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Besteht eine Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5, dann wird der pflegerische Aufwand ganz oder teilweise übernommen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Beginn des Aufenthaltes, bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Die Pflegekasse beteiligt sich an dem pflegebedingten Aufwand mit höchstens 1.612 € für längstens* 28 Tage im Jahr, jeweils für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die restlichen Pflegesatzkosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden Ihnen als Eigenanteil in Rechnung gestellt.
Bereits seit 2015 können bis zu 28 Tage Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragt werden, die der möglichen Verhinderungspflege allerdings angerechnet werden.
* Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf volle 28 Tage Kurzzeitpflege. Sind die 1.612 € ausgeschöpft, kürzt sich der Anspruch der Tage herab!
Welche Pflegegrade gibt es?
Seit dem 01.01.2017 unterscheidet man insgesamt 5 Pflegegrade.
- Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung
- Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Was zahlt die Pflegekasse?
Monatlich zahlt die Pflegekasse folgenden Pauschalbetrag:
- Pflegegrad 1: 125 €*
- Pflegegrad 2 bis 5: 1.612 €
*Bei diesem Betrag handelt es sich um den so genannten Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Dieser wird monatlich gezahlt. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können diesen wie ein Sparbuch ansparen, um beispielsweise die Kurzzeitpflege zu zahlen. Nicht im Jahr ausgeschöpfte Beträge können ins Halbjahr übertragen werden. Die Leistung wird im Rahmen der Kostenerstattung genutzt.
ntgelte der Kurzzeit- und / oder Verhinderungspflege (Stand: 01.10.2023)
In der folgenden Tabelle haben wir unsere aktuellen Eigenanteile pro Tag dargestellt. Das Entgelt sind die sogenannten „Hotelkosten“ zusammen – die Summe aus Unterkunft, Verpflegung und den Investitionskosten (entspricht der Zimmermiete).
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Eigenanteil pro Tag Einzelzimmer | 99,63€ | 45,07€ | 45,07€ | 45,07€ | 45,07€ |
Eigenanteil pro Tag Doppelzimmer | 96,13€ | 41,57 € | 41,57 € | 41,57 € | 41,57 € |
Anzahl der möglichen Tage bei Ausschöpfung der 1.612 € |
23 Tage | 18Tage | 15 Tage | 14Tage |
Entgelte für die Langzeitpflege (Stand 01.10.2023)
In der folgenden Tabelle haben wir unsere aktuellen Eigenanteile pro Tag dargestellt. Das Entgelt sind die sogenannten „Hotelkosten“ zusammen – die Summe aus Unterkunft, Verpflegung und den Investitionskosten (entspricht der Zimmermiete).
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Eigenanteil Einzelzimmer einfach | 3.030,74 € | 2.728,91 € | 2.728,91 € | 2.728,91 € | 2.728,91 € |
Eigenanteil Doppelzimmer | 2.924,27 € | 2.622,44 € | 2.622,33 € | 2.622,21 € | 2.622,49 € |
Eigenanteil Einzelzimmer Komfort | 2.774,54 € | 2.774,43 € | 2.774,31 € | 2.774,59 € |
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen gemäß §88 SGB XI (z.B. Fußpflege / Frisör) werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Kurzzeitpflegegast abgerechnet.
Medikamente/ Pflegehilfsmittel/ Inkontinenzversorgung
Bitte bringen Sie unbedingt alle notwendigen Medikamente oder entsprechende Rezepte sowie einen gültigen Medikamentenplan / Einnahmeverordnung des Hausarztes mit. Zu Kontrollzwecken sind für uns auch die Verpackungen der Medikamente wichtig. Sollten Sie eigene Pflegehilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Antidekubitusmatratze usw. verwenden, ist es sinnvoll, wenn Sie diese zum Einzug mitbringen. Wenn Sie eine Inkontinenzversorgung benötigen, bringen Sie bitte Ihr Material mit oder ein entsprechendes Rezept. Ansonsten stellen wir Ihnen für die Dauer der Versorgung eine tägliche Pauschale in Höhe von 2 € pro Tag in Rechnung. Diese Kosten werden dann allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen.
Wäscheversorgung
Für die Dauer Ihres Aufenthaltes reinigen wir Ihre persönliche Wäsche und Bekleidung durch unseren externen Dienstleister. Für die Beschriftung der Kleidung fällt ein einmaliger Betrag in Höhe von 65 € an. Die Reinigung umfasst nicht die chemische Reinigung. Die Kosten hierfür entnehmen Sie unserem aktuellen Aushang.
Zahlungsmodalitäten
- Die Abrechnung bei Kurzzeitpflege erfolgt nach Leistungsende. In der Langzeitpflege wird prospektiv abgerechnet.
- Die Berechnung des Entgeltes bei Einstufung / Höherstufung erfolgt ab Antragsstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.
- Die Endabrechnung nach Auszug / Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger, spätestens nach einem Monat.
Weitere Gesundheitsdienstleistungen
Auch nach Ihrem stationären Kurzaufenthalt stehen wir Ihnen als Gesundheitsdienstleister mit Rat und Tat zur Seite. Ob ambulante Pflege oder Tagespflege – gerne erstellen wir ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Versorgungskonzept. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Pflegeberaterinnen unter 04955- 93 43 9228. Gerne vereinbaren wir auch vorab einen Termin mit Ihnen direkt bei uns in der Pflegeeinrichtung, sodass alle Modalitäten bereits bei Ihrem Entlassungstag erledigt sind. Sprechen Sie uns gerne an.